.
HS-Plattling  
  Home
  Schulorganisation
  => Verwaltung
  => Lehrkräfte
  => Info für Lehrer
  => Elternbeirat
  => Klassenelternsprecher
  => Hausteam
  => Ganztagesbetreuung
  => Schulsanitätsdienst
  => Schulhausordnung
  => Handyordnung
  => Schulhausordner
  => Schulbücher
  => Mittagessen
  => Geschichte
  => Hompage-Team
  Klassen
  Jugendsozialarbeit
  Abschlüsse
  Projekte
  Fachbereiche
  Veranstaltungen
  Termine
  Funpark
  Satellitenbild
  Gästebuch
  Forum
  Links
  Downloads
  Impressum
  Login
HS-Plattling
Handyordnung

Handyordnung

Grundsätzliches 
                             


An unserer Schule gilt ein sogenanntes Handynutzungsverbot. Nach dem wir feststellen mussten, dass minderjährige Schüler in einer Situation während der Schul- bzw. Unterrichtszeit strafbare Inhalte auf den Handys erstellen, speichern und tauschen, gilt unsere Handyordung. 

Auf dem gesamten Schulgelände ist daher das Benutzen von Mobiltelefonen untersagt.

Schulregeln

 Benutzt das Handy nicht auf dem Schulgelände oder im Unterricht!

 Das Handy bleibt daher verborgen!

 Bei Verletzung der Handyordnung wird das Handy von der Lehrkraft eingesammelt und bei der Schulleitung abgegeben (Zusätzliche Information an die Klassenlehrer/ -innen)

 "Notfallanrufe" könnt ihr auch aus dem Sekretariat erledigen!

 Aufnahmen von Lehrern oder Schülern sind ohne Erlaubnis der Personen verboten (Persönlichkeitsverletzung)!

 Wird euer Handy eingesammelt, müssen es eure Eltern bei der Schulleitung abholen!

 Besteht der Verdacht, dass ihr strafbare Inhalte auf dem Telefon erstellt und gespeichert habt, wird von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet!

Wisst Ihr auch, dass

 das Filmen oder Fotografieren von solchen Szenen und das anschließende Umherzeigen, auch wenn ihr nicht selbst Gewalt angewandt habt, ebenfalls strafbar ist?

 das Herunterladen von gewaltverherrlichenden oder bestimmten pornografischen Fotos aus dem Internet und das Umherzeigen eine Straftat darstellt?

 das alleinige Bereithalten von derartigen Fotos strafbar ist?

 das heimliche Fotografieren von Personen und Umherzeigen dieser Aufnahmen eine Straftat darstellt?

Wo das alles steht?

Im Strafgesetzbuch und dem Kunst- Urheberrechtsgesetz. Solche Straftaten können mit  Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Auch euer Handy kann von der Polizei beschlagnahmt werden.

Sicher könnt Ihr euch auch vorstellen, dass eine Weitergabe von Fotos die Opfer besonders erniedrigt und schädigt.

Wie helft ihr Opfern?

Wenn keiner etwas sagen, keiner etwas hören und keiner etwas sehen würde, wie lange soll dann ein Opfer leiden? An wen kann man sich wenden? Wo findet Ihr sonst Rat? Sprecht mit Leuten, denen ihr vertrauen könnt, z. B. Eltern, Beratungslehrern oder den Jungendbeauftragten der Polizei. 

Habt Mut, nicht wegzusehen und helft mit, dass wir diese Forum der Gewalt gemeinsam eindämmen können.

Was dürfen Lehrer?

Auch für Lehrer und Lehrerinnen gelten bestimmte Regeln

 Aufgrund des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darf ein Lehrer oder eine Lehrerin selbst bei einem begründeten Verdacht den Speicher des Mobilgerätes nicht kontrollieren, sondern muss dann das Handy der Polizei ausliefern.

 Ein Einsichtnahme in den Bildspeicher mit Einverständnis des Schülers ist aber möglich.

 Eine plötzliche Durchsuchung eines Schülers und die Sicherstellung eines Handys ist bei Tatverdacht und bei "Gefahr um Verzuge" grundsätzlich immer möglich.

Und warum das alles?

Wir möchten an unserer Schule folgende Dinge vermeiden:

 Unterrichtsstörung

 Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen

 Mobbing unter Schülern und "gegen" Lehrkräfte

 Tauschen oder Erstellen von Gewaltvideos

 Anschauen von strafbaren Inhalten

ZIELGERADE!!! :-)) was? na was wohl!  
 
 
Stadt Plattling  
 

 
NEWS/Wikipedia  
 
SNpowered by ShortNews.de
HomepageTools