Kostenlose Musik kann teuer werden
Titel suchen, anklicken, runterladen, abspielen - und das alles auch noch kostenlos: So sieht sie aus, die digitale Welt der Internet-Musiktauschbörsen. Aber Achtung: Wer Musik zum Tausch anbietet oder auch nur herunterlädt, macht sich strafbar. Im Landkreis Lindau gingen der Kripo nun vier Jugendliche ins Netz, die mehrere hundert Songs zum Tausch angeboten hatten. Auf sie kommen nicht nur Strafanzeigen zu, sondern auch Schadensersatzforderungen der Musikindustrie. Dabei sind Summen von 2000 bis 15 000 Büro möglich, so Hartmut Spiesecke, Sprecher des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft.
Schon seit 1999, erzählt Spiesecke, hat die Musikindustrie mit der illegalen Konkurrenz im Internet zu kämpfen. Einer der ersten und größten Anbieter war damals Napster.
Während Napster auf Druck der Musikindustrie 2001 schließen musste, bestehen andere Börsen wie „Bear Share" oder „Kazaa" bis heute. Sie funktionieren nach dem so genannten „Peer-to-Peer"-Prinzip (etwa: „von gleich zu gleich"). Das heißt: Die Internet-Nutzer laden Songs nicht von einem zentralen Server herunter, sondern sind durch Internet und ein Programm miteinander vernetzt und tauschen ihre Songs aus.
Ein solches Programm, nämlich „Bear Share", hatten auch die Allgäuer Jugendlichen benutzt, die nun erwischt wurden. Mit dem Programm luden sie Songs auf ihre Computer und teilten sie so wieder mit anderen. Was wiederum der Grund ist, warum sie erwischt wurden. Denn die Musikindustrie ist ebenfalls in den Tauschbörsen unterwegs, sucht nach Anbietern, lädt bei ihnen probeweise Musik herunter und dokumentiert ihre „IP-Adresse“. Eine solche IP-Adresse vergibt der Internet-Provider an den Nutzer, sobald dieser online ist. Und so kann die Polizei feststellen, wer am Ende der jeweiligen Internet-Leitung sitzt.
Und warum jagt die Musikindustrie so konsequent Internet-Piraten? Weil es allein 2002 rund 600 Millionen illegale Downloads von Musik in Deutschland gab, wie Spiesecke vorrechnet. „Durch Abschreckung und Kampagnen haben wir die Zahl im vergangenen Jahr aber auf 380 Millionen gedrückt", so Spiesecke. Dem gegenüber standen gerade einmal 20 Millionen legale Musik-Downloads.
Die Jugendlichen aus dem Landkreis Lindau müssen indessen nicht nur mit Schadensersatz-Zahlungen rechnen, sondern auch mit Strafverfahren. Möglich sind dabei Geldstrafen und auch bis zu drei Jahre Gefängnis. Bei ihren Ermittlungen beschlagnahmt die Polizei zunächst sämtliche EDV-Geräte, um die Daten darauf anschließend auszuwerten, so Uwe Christian Wucher von der Lindauer Kripo. Werden die entsprechenden Musiktitel gefunden, stellt sich ihm zufolge die Frage, wer sie eigentlich heruntergeladen hat. „Das lässt sich zum Beispiel bei Familien, in denen alle Zugriff auf den Rechner haben, nicht so einfach herausfinden."
Wucher rechnet damit, dass die vier Fälle längst nicht die einzigen in der Region bleiben werden. „Die Musikindustrie macht derzeit einen regelrechten Rundumschlag." Weshalb er Eltern auch dringend rät, sich über das Thema zu informieren. „Viele wissen gar nicht, was auf sie und ihre Kinder zukommen kann."
Allein der Besitz eines Tauschbörsen-Programms ist übrigens nicht strafbar. Strafbar macht man sich erst, wenn das Programm mit dem Internet verbunden ist und zugleich Daten angeboten oder heruntergeladen werden.
(Quelle: Allgäuer Anzeigeblatt 2005)
Ein Ratgeber für alle, die wissen wollen, wann ein Musikdownload legal ist.